AGB

1. Geltungsbereich

Die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leis­tungen und Lieferungen. Für den Hotelzimmerbereich so­wie für die Anmietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen zur gewerblichen Nutzung gelten gesonderte Vertragsbe­dingungen.

2. Reservierungen

Reservierungen von Räumen und Flächen sowie in Verbindung stehende Vereinbarungen von sonstigen Leis­tungen und Lieferungen werden erst durch die Bestätigung durch das Hotel Susato für selbiges sowie für den Veranstalter bindend. Gemachte Angebote sind stets frei­bleibend.

 

3. Unter- oder Weitervermietung

Unter- oder Weitervermietung von Räumen und Flä­chen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Hotel Susato zulässig.

 

4. Auftraggeber

Auftraggeber die nicht gleichzeitig Veranstalter sind, haften mit diesem als Gesamtschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarungen.

 

5. Preise

Preise verstehen sich in €; sie enthalten die gesetzliche MwSt. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet der Zeit­raum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 120 Tage, so behält sich das Hotel Susato das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

6. Zahlungen

Die Rechnungen des Hotel Susato sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.

7. Aufrechnung

Aufrechnung des Bestellers mit Ansprüchen jeglicher Art ist unzulässig, desgleichen Zurückhaltung von Zahlun­gen an das Hotel wegen solcher Ansprüche. Die Abtre­tung einer Forderung gegen das Hotel ist ausgeschlos­sen.

8. Um eine reibungslose Vorbereitung

garantieren zu können, ist es erforderlich, dass der Veranstalter dem Hotel Susato bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung die genaue Personenzahl mitteilt. Bei der Rechnungslegung wird eine maximal 5%ige Abweichung der Personenzahl nach unten akzeptiert. Eine weitere Abweichung der Personenzahl kann nicht akzeptiert werden und geht zu Lasten des Veranstalters. Wird dem Hotel durch den Veranstalter bei Großveranstaltungen von mehr als 200 Personen bis 30 Tage vor Stattfinden der Veran­staltung keine veränderte Personenzahl mitgeteilt, so gilt die ursprünglich bestellte Zahl. Abweichungen nach die­sem Termin können bis maximal 5 % berücksichtigt wer­den. Bei einer Überschreitung nach oben, wird die tat­sächliche Personenzahl in Rechnung gestellt.

 

9. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden

Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden ohne dass das Hotel Susato dies zu verant­worten hat, so behält das Hotel Susato den An­spruch auf Zahlung der Bereitstellungskosten und der Raummiete. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Ver­anstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leis­tungen, insbesondere Bewirtung, vorgesehen waren, hat das Hotel Susato auch Anspruch auf eine ange­messene Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotel Susato und beträgt:

 

10. Bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen, die bis nach Mitternacht an­dauern, können zusätzliche Kosten für unsere Mitarbeiter in Rechnung gestellt werden.

 

11. GEMA:

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren trägt der Veranstalter. Die Stiftung KOLPING-FORUM/das Hotel Susato werden vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldungen durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.

 

12. Für Beschädigungen

oder Verlust von festem oder mobilem Inventar des Hotel Susato, die während der Veranstaltung bzw. des Aufbaues oder Abbaues verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis durch das Hotel. Das Hotel Susato kann den Abschluss entsprechender Versicherungen verlangen.

 

13. Die Anbringung von Dekorationsmaterial

oder sonstigen Gegenständen bedarf der Zustimmung des Hotel Susato und ist grundsätzlich nur im angemieteten Raum zulässig. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Sofern die Entsorgung über das Hotel erfolgt, wird diese gesondert berechnet.

 

14. Eingebrachte Gegenstände:

Für den Verlust oder Beschädigung übernimmt das Hotel Susato keine Haftung. Sollen diese gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Beschädigung oder jede andere Gefahr versichert werden, hat der Veranstalter die Versicherung selbst zu besorgen.

 

15. Für die Aufbewahrung von Gegenständen,

die über den Zeitraum der oben aufgeführten Zahlungsbedingungen hinausgeht, kann das Hotel Susato bis zur endgültigen Begleichung des Rechnungsbetrages vom Pfandrecht Gebrauch machen.

 

16. Das Mitbringen von Speisen und Getränken

zum Verzehr an Ort und Stelle ist nicht gestattet. Ausnahmen sind in Absprache mit dem Hotel Susato und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten zusätzlich dem Korkengeld möglich.

 

17. Zeitungsanzeigen und Wurfsendungen,

die Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art im Hotel Susato enthalten, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Einverständnis des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so behält sich das Hotel das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, entgangene Einnahmen und mögliche Schadensersatzansprüche hat der Veranstalter zu tragen. In diesem Fall gilt auch Ziffer 9 in Verbindung mit Ziffer 20 AGB.

 

18. Für den Fall,

dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel Susato zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, behält sich das Hotel den Rücktritt vom Vertrag vor. Das Geltendmachen jeglicher Schadensersatzansprüche gegen das Hotel ist dabei ausgeschlossen.

 

19. Erfüllungsort

für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten ist Paderborn. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Paderborn.

 

20. Sollte eine Bestimmung

dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommender gültiger Bestimmung.

 

21. Abweichende Vereinbarungen

oder Nebenabreden müssen schriftlich von beiden Parteien festgelegt und bestätigt werden.

 

 

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistungserbringung.


2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin das Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht der Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpension und 60% für Vollpensionarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leis­tungen und Lieferungen. Für den Hotelzimmerbereich so­wie für die Anmietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen zur gewerblichen Nutzung gelten gesonderte Vertragsbe­dingungen.

 

2. Reservierungen

Reservierungen von Räumen und Flächen sowie in Verbindung stehende Vereinbarungen von sonstigen Leis­tungen und Lieferungen werden erst durch die Bestätigung durch das Hotel Susato für selbiges sowie für den Veranstalter bindend. Gemachte Angebote sind stets frei­bleibend.

 

3. Unter- oder Weitervermietung

Unter- oder Weitervermietung von Räumen und Flä­chen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Hotel Susato zulässig.

 

4. Auftraggeber

Auftraggeber die nicht gleichzeitig Veranstalter sind, haften mit diesem als Gesamtschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarungen.

 

5. Preise

Preise verstehen sich in €; sie enthalten die gesetzliche MwSt. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet der Zeit­raum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 120 Tage, so behält sich das Hotel Susato das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

 

6. Zahlungen

Die Rechnungen des Hotel Susato sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.

 

7. Aufrechnung

Aufrechnung des Bestellers mit Ansprüchen jeglicher Art ist unzulässig, desgleichen Zurückhaltung von Zahlun­gen an das Hotel wegen solcher Ansprüche. Die Abtre­tung einer Forderung gegen das Hotel ist ausgeschlos­sen.

 

8. Um eine reibungslose Vorbereitung

garantieren zu können, ist es erforderlich, dass der Veranstalter dem Hotel Susato bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung die genaue Personenzahl mitteilt. Bei der Rechnungslegung wird eine maximal 5%ige Abweichung der Personenzahl nach unten akzeptiert. Eine weitere Abweichung der Personenzahl kann nicht akzeptiert werden und geht zu Lasten des Veranstalters. Wird dem Hotel durch den Veranstalter bei Großveranstaltungen von mehr als 200 Personen bis 30 Tage vor Stattfinden der Veran­staltung keine veränderte Personenzahl mitgeteilt, so gilt die ursprünglich bestellte Zahl. Abweichungen nach die­sem Termin können bis maximal 5 % berücksichtigt wer­den. Bei einer Überschreitung nach oben, wird die tat­sächliche Personenzahl in Rechnung gestellt.

 

9. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden

Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden ohne dass das Hotel Susato dies zu verant­worten hat, so behält das Hotel Susato den An­spruch auf Zahlung der Bereitstellungskosten und der Raummiete. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Ver­anstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leis­tungen, insbesondere Bewirtung, vorgesehen waren, hat das Hotel Susato auch Anspruch auf eine ange­messene Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotel Susato und beträgt:

 

10. Bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen, die bis nach Mitternacht an­dauern, können zusätzliche Kosten für unsere Mitarbeiter in Rechnung gestellt werden.

 

11. GEMA:

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren trägt der Veranstalter. Die Stiftung KOLPING-FORUM/das Hotel Susato werden vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldungen durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.

 

12. Für Beschädigungen

oder Verlust von festem oder mobilem Inventar des Hotel Susato, die während der Veranstaltung bzw. des Aufbaues oder Abbaues verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis durch das Hotel. Das Hotel Susato kann den Abschluss entsprechender Versicherungen verlangen.

 

13. Die Anbringung von Dekorationsmaterial

oder sonstigen Gegenständen bedarf der Zustimmung des Hotel Susato und ist grundsätzlich nur im angemieteten Raum zulässig. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Sofern die Entsorgung über das Hotel erfolgt, wird diese gesondert berechnet.

 

14. Eingebrachte Gegenstände:

Für den Verlust oder Beschädigung übernimmt das Hotel Susato keine Haftung. Sollen diese gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Beschädigung oder jede andere Gefahr versichert werden, hat der Veranstalter die Versicherung selbst zu besorgen.

 

15. Für die Aufbewahrung von Gegenständen,

die über den Zeitraum der oben aufgeführten Zahlungsbedingungen hinausgeht, kann das Hotel Susato bis zur endgültigen Begleichung des Rechnungsbetrages vom Pfandrecht Gebrauch machen.

 

16. Das Mitbringen von Speisen und Getränken

zum Verzehr an Ort und Stelle ist nicht gestattet. Ausnahmen sind in Absprache mit dem Hotel Susato und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten zusätzlich dem Korkengeld möglich.

 

17. Zeitungsanzeigen und Wurfsendungen,

die Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art im Hotel Susato enthalten, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Einverständnis des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so behält sich das Hotel das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, entgangene Einnahmen und mögliche Schadensersatzansprüche hat der Veranstalter zu tragen. In diesem Fall gilt auch Ziffer 9 in Verbindung mit Ziffer 20 AGB.

 

18. Für den Fall,

dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel Susato zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, behält sich das Hotel den Rücktritt vom Vertrag vor. Das Geltendmachen jeglicher Schadensersatzansprüche gegen das Hotel ist dabei ausgeschlossen.

 

19. Erfüllungsort

für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten ist Paderborn. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Paderborn.

 

20. Sollte eine Bestimmung

dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommender gültiger Bestimmung.

 

21. Abweichende Vereinbarungen

oder Nebenabreden müssen schriftlich von beiden Parteien festgelegt und bestätigt werden.

 

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin das Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht der Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpension und 60% für Vollpensionarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.